Energy Blog

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Im hart umkämpften Strom- und Gasgeschäft gelten Bündelprodukte als spannende Option, um sich von den Wettbewerbern abzuheben, werthaltige Neukunden zu gewinnen und die Kundenhaltedauer zu erhöhen. Bisher ist die Marktdurchdringung mit solchen Kombi-Angeboten aber sehr gering. Nur rund 4 Prozent der Energiekunden beziehen derzeit ein Bündel aus Energievertrag und Hardwareprodukt, während rund 3 Prozent ein Bündel aus Energie und einem weiteren Tarif wie z.B. Internet in Anspruch nehmen.

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E.ON war 2020 der Energieversorger, der sich in der Suchmaschinenwerbung (SEA) auf google.de in der Kategorie Strom am präsentesten zeigte. Auf den Rängen folgten die eigene Tochter E WIE EINFACH sowie die EnBW AG und deren Vertriebstochter Yello.

Spürbar zurück ging dagegen das Werbeaufkommen von innogy Direkt nach Beendigung der Integration von innogy in den E.ON-Konzern. Startete die innogy Online-Tochter noch ambitioniert in das Jahr 2020,  waren ab Beginn des vierten Quartals keine nennenswerten Aktivitäten mehr zu beobachten.

 

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Soeben ist der neue B2B-Wettbewerbsreport 3/2021 erschienen, der die Markt- und Wettbewerbsentwicklung im Gewerbe- und Geschäftskundensegment detailliert abbildet. In der aktuellen Ausgabe finden sich u.a. eine Reihe spannender Meldungen zum Thema Elektromobilität im B2B-Segment. Gewerbe- und Industriekunden, Filialisten, Pflegedienste, Wohnungswirtschaft: In allen diesen Bereichen ist ein schneller Markthochlauf der Elektromobilität zu erwarten. Die Nachfrage wird von vielen Entwicklungen getrieben.

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Soeben ist der neue B2B-Wettbewerbsreport 2/2021 erschienen, der die Markt- und Wettbewerbsentwicklung im Gewerbe- und Geschäftskundensegment detailliert abbildet. In der aktuellen Ausgabe finden sich unter anderem viele spannende Informationen und Analysen zum Markt für Energiedienstleistungen. Hier lassen sich durchaus Trends erkennen, in welche Richtung sich der Markt voraussichtlich entwickeln wird.

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Wer zum Jahreswechsel eine Strom- oder Gaspreiserhöhung erhalten hat, ist damit nicht immer einverstanden. So haben sich 24% der Energiekunden, die innerhalb der letzten zwei bis drei Monate eine Preiserhöhung erhalten haben, sehr darüber geärgert und weitere 45% immer noch etwas über die steigenden Preise geärgert. Insgesamt 31% der Betroffenen haben daraufhin gewechselt oder suchen derzeit einen neuen Anbieter.

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Mit dem B2B-Wettbewerbsreport haben wir Ende 2020 unser Multi-Client-Angebot zur strategischen Markt- und Wettbewerbsbeobachtung um den gesamten B2B-Markt erweitert. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanz auf das kostenlose Probeexemplar freuen wir uns, dass wir Ihnen den Report ab heute monatlich zur Verfügung stellen können.

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Seit fast 2 Jahren wird nun am Gesetz für faire Verbraucherverträge (früher: Gesetz gegen Kostenfallen im Internet) gefeilt. Die Abstimmung zwischen den Ministerien in der GroKo war langwierig und hat auch inhaltlich viele Veränderungen hervorgebracht. Mit dem im Dezember 2020 vorgelegten Gesetzentwurf, der nun noch durch Bundestag und Bundesrat muss, liegt zwar noch nicht die endgültige Version vor. Sehr viele Veränderungen wird es aber wahrscheinlich nicht mehr geben. Das Gesetzespaket enthält Anpassungen beim EnWG, beim BGB und beim UWG und wird die Möglichkeiten von Energieversorgern bei der Gestaltung von Verträgen mit Haushaltskunden deutlich einschränken.

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Der lokale Einzelhandel leidet besonders unter der Corona-Krise, während Online-Händler, allen voran Amazon, das Geschäft ihres Lebens zu machen scheinen. Auch wenn die Läden wieder öffnen, wird das frühere Umsatzniveau vermutlich nicht zurückkehren, da die Kunden sich an die bequeme Online-Bestellung gewöhnt haben und den Händler vor Ort seltener aufsuchen. Geeignete Dienstleistungsplattformen wie Amazon Marketplace gab es auf lokaler Ebene bisher nicht. Dies ändert sich aber gerade, zum Teil unter aktiver Beteiligung von Stadtwerken und Kommunen, wie die Plattform Portazon der Stadtwerke Trier oder die Nahwerte-Seite der SWD Dormagen zeigen.

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Noch bis zum 19. November haben die Energieversorger Zeit, ihre Kunden über Preisanpassungen zum Jahreswechsel zu informieren. Bei Gasverträgen stehen sie dieses Jahr vor der Herausforderung, die ab 2021 zu entrichtende CO2-Abgabe zu integrieren. Bereits im Juli hatten wir uns in einem Blogbeitrag mit grundsätzlichen Fragen zum Umgang mit der CO2-Abgabe befasst. Im Schwerpunktthema der Oktober-Ausgabe von Energiemarkt Aktuell analysieren wir nun die Handlungsoptionen und geben einen Ausblick auf die Potenziale, die in den nächsten Jahren durch die kontinuierlich steigende Abgabe entstehen.