Corona-Konjunkturpaket - Chancen und Risiken für Versorger!

Das Corona-Konjunkturpaket ist da und erfordert sehr schnelle Entscheidungen, insbesondere über den Umgang mit der kurzfristig angekündigten vorübergehenden Mehrwertsteuerabsenkung.

Neben der Notwendigkeit, Systeme, Formulare und Bestellstrecken anzupassen und eine sinnvolle Mengenabgrenzung vorzunehmen, geht es vor allem um die Frage, wie man die Steueränderung konkret umsetzt und dies dem Kunden kommuniziert.

Wer die Kostensenkung direkt weitergibt, muss sich fragen, ob dadurch ein Sonderkündigungsrecht wegen Vertragsänderung entsteht. Viele Versorger haben zwar bereits Klauseln, die eine direkte Weitergabe staatlicher Belastungen, egal in welche Richtung, vorsehen. Wer dies aber noch nicht entsprechend geregelt hat, muss eine Lösung finden, die nicht zu einer Vertragsänderung führt oder sehr geschickt kommunizieren.

Ähnliches gilt für Verträge mit bestehenden Preisgarantien. Zwar umfassen die meisten Preisgarantien nicht die Mehrwertsteuer, wer dies aber so geregelt hat, muss sogar überlegen, ob die Weitergabe der Kosten in solchen Tarifen überhaupt erfolgen soll. Schließlich gilt eine Preisgarantie grundsätzlich in beide Richtungen.

In die heutigen Überlegungen sollte man auch einbeziehen, dass die Mehrwertsteuer wahrscheinlich im Januar 2021 wieder auf das alte Niveau ansteigen wird. Dann werden aber auch die gedeckelte EEG-Umlage, ggf. steigende Netz- und Messentgelte zu Preisänderungen führen. Im Gasmarkt kommt außerdem die CO2-Abgabe dazu.

Den Kunden die Veränderungen verständlich näherzubringen, wird sicherlich eine der wichtigsten Aufgaben im nächsten halben Jahr sein, wenn Ärger, Missverständnisse und Kündigungen vermieden werden sollen.

Einen idealen Weg gibt es vermutlich nicht. Einen optimierten Weg kann man aber durchaus einschlagen. Lassen sie uns gerne darüber reden.

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Chancen durch Fördermittel

Neben den aus Unternehmenssicht ärgerlichen Preis- und Kostenänderungen bietet das Corona-Konjunkturpaket aber auch viele Chancen, die – schnell genutzt – den Ausbau und die erfolgreiche Positionierung in neuen Geschäftsfeldern beschleunigen können. Gerade kommunale Versorger können sich profilieren, indem sie die zusätzlichen Fördermittel der Bundesregierung für die Elektromobilität, für Smart City-Anwendungen, die Digitalisierung und Energieeffizienzprojekte in kommunalen Einrichtungen beherzt nutzen, um ohnehin anstehende Projekte jetzt anzugehen.

Man muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass es nur in den seltensten Fällen sinnvoll ist, alle Themen gleichzeitig zu besetzen. Gerade weil es jetzt schnell gehen muss, sollte man sich auf die Geschäftsfelder und Produktbereiche konzentrieren, in denen man bereits eine nachgewiesene Kompetenz hat und die – auch nach Wegfall von Fördermitteln – einen nachhaltigen Wertbeitrag leisten, der über reine Imageeffekte hinausgeht. Die Entscheidung hängt also sehr stark von den vorliegenden Voraussetzungen, der Kundenstruktur sowie dem (regionalen) Marktpotenzial des potenziellen Angebots ab und muss daher individuell getroffen werden.

Im Wesentlichen ergeben sich aus unserer Sicht zwei Betätigungsfelder, innerhalb derer dann entschieden werden muss, welche Zielgruppen mit welchen Leistungen adressiert werden können.

Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Der Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur ist ein zentrales Anliegen der Politik. Hier können Energieversorger die Fördermittel nutzen, um notwendige Projekte schneller und günstiger umzusetzen. Dies entlastet das eigene Budget, führt zu höheren Investitionen und nimmt den Menschen gleichzeitig die Angst vor dem Kauf von E-Fahrzeugen wegen fehlender Lademöglichkeiten. Mindestens ebenso interessant dürften aber die Flottenaustauschprogramme für soziale Dienste, das Handwerk und KMU sein. Überall da, wo lokale Betriebe künftig elektromobil unterwegs sein werden, wird Ladeinfrastruktur benötigt, und zwar nicht nur öffentlich, sondern vor allem auch im privaten und halböffentlichen Raum. Versorger können den Unternehmen und Organisationen neben der Ladeboxen und sonstiger notwendiger Infrastruktur z.B. auch mit Beratung und Installationsservices zur Seite stehen und gleichzeitig sicherstellen, dass das Verteilnetz den Anforderungen gerecht wird. Auch Haushalte, ob im Ein- oder Mehrfamilienhaus, werden verstärkt Lademöglichkeiten nachfragen, wenn Elektrofahrzeuge angeschafft werden.

Ein kundenzentriertes Angebot, das schnell am Markt platziert wird, kann Stadtwerken helfen, sich als Komplett-Anbieter im Bereich Elektromobilität zu positionieren und dazu beitragen, dass die Kunden neben den neuen Services auch die Energie weiterhin von ihnen beziehen.

Gebäudesanierung / Smart City

Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude, dem bekannten CO2-Gebäudesanierungsprogramm und den zusätzlichen Mitteln im Programm Smart City lassen sich Energiesparmaßnahmen, dezentrale Erzeugung und das digitale Management aller Energieflüsse in der Kommune optimal gefördert aufeinander abstimmen. Auch hier bestehen Möglichkeiten, über die Beratung der Kunden hinaus Dienstleistungen anzubieten oder Fördermittel für eigene Projekte zu beantragen.

Was am Ende angegangen wird, hängt auch davon ob, welche Leistungen man überhaupt sinnvoll selbst erbringen kann, ob es passende und kurzfristig verfügbare Kooperationspartner gibt und ob man als Versorger selbst in der Wertschöpfungskette eine Rolle spielen kann.

Insgesamt sind die Möglichkeiten sehr umfassend und es bieten sich gerade für die Energiewirtschaft immense Chancen.

Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches Orientierungsgespräch an, um mögliche Handlungsalternativen zu diskutieren. Melden Sie sich zur Vereinbarung eines Telefontermins oder einer Webkonferenz.

Kurze Übersicht zum Corona-Konjunkturprogramm (Auszug)

  • Reduzierung der Mehrwertsteuer im 2. HJ 2020
  • Deckelung der EEG-Umlage ab 2021
  • Steuerliche Investitionsanreize durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten
  • Vereinfachung bei Ausschreibungen auf EU-Ebene etc.
  • Erhöhung des Bemessungswerts der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro pro Unternehmen
  • Ausweitung der Reallabore
  • Anpassung der Kfz-Steuer
  • Steuerfreiheit von Elektrofahrzeugen bis 2030 verlängert
  • Verdoppelung des staatlichen Anteils der Umweltprämie für den Erwerb von Elektrofahrzeugen bei Pkw bis zu einem Preis von 40.000 Euro netto
  • Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobile für soziale Dienste
  • Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektro-Nutzfahrzeuge
  • Zusätzlich 2,5 Mrd. Euro für Ladeinfrastruktur, F&E etc. mit Fokus auf Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur: Kitas, Krankenhäuser, Stadtteilzentren, Sportplätze etc.
  • Aufstockung der Förderung für E-Busse
  • Abschaffung des Solardeckels
  • Erhöhung Ausbauziel Windkraft von 15 auf 20 GWh in 2030 (Offshore)
  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird aufgestockt auf 2,5 Mrd. Euro
  • Aufstockung des Förderprogramms zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude
  • Aufstockung des Programms Smart City um 500 Mio. Euro
  • Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter
  • Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Plattformen
  • Befähigung von KMU zur beschleunigten digitalen Transformation
  • Bisher nicht öffentliche Datenpools sollen wir KI-Anwendungen verfügbar gemacht werden.

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